Rechtliche Hinweise
Einführung
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu bestimmten rechtlichen Aspekten der Registrierung.
Änderungen und Löschungen bei Domains mit einem DISPUTE-Eintrag
Was bei einem DISPUTE-Eintrag zu beachten ist
In §2, Absatz 4 der Mitgliederbedingungen steht:
"DENIC kann eine Domain unter .de mit einem DISPUTE-Eintrag versehen, wenn ein Dritter Tatsachen glaubhaft macht, die dafür sprechen, dass ihm ein Recht an der Domain zukommt oder sie seine Rechte verletzt, und wenn er erklärt, die daraus resultierenden Ansprüche gegenüber dem Domaininhaber geltend zu machen, vorausgesetzt, er stellt DENIC und das die Domain verwaltende DENIC-Mitglied von möglichen Ansprüchen des Domaininhabers und Dritter frei. Der Dispute-Eintrag hat Wirkung für ein Jahr, kann aber von DENIC verlängert werden, wenn sein Inhaber nachweist, dass die Auseinandersetzung noch nicht abgeschlossen ist. Eine Domain, die mit einem Dispute-Eintrag versehen ist, kann vom Domaininhaber weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden."
Im Fall, dass eine Domain mit einem DISPUTE-Eintrag versehen ist, bedeutet dies:
- Die Domain kann mittels eines UPDATE-Auftrags aktualisiert werden; General Request, Abuse Contact und auch die technischen Einträge können geändert werden
- Ein CHHOLDER-Auftrag wird mit einem Fehler abgewiesen, da der Inhaber der Domain nicht geändert werden darf.
- Ein CHPROV-Auftrag ist möglich, sofern die Pflichtdaten (Name, Organisation, Address, PostalCode, City, CountryCode) unverändert bleiben.
- Ein DELETE-Auftrag kann durchgeführt werden. Als Domaininhaber rückt dann der Dispute-Inhaber nach.
- Ein Handle, welches als Holder in einer mit einem DISPUTE-Eintrag versehene Domain referenziert ist, kann nicht aktualisiert werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Business Services.
- Bei einer INFO-Abfrage für einen Contact wird ausgegeben, ob dieser Contact als Domaininhaber in einer Domain mit Dispute enthalten ist. In dem Fall ist der Wert von „DisputeReference“ „true“.
- Bei der Ausgabe einer INFO- bzw. whois-Abfrage für eine selbst verwaltete Domain, wird ein vorhandener Dispute-Eintrag ausgegeben.
Häufige Probleme
Ein Handle, welches als Holder in mehreren Domains referenziert ist, soll aktualisiert werden. Das Update schlägt fehl, wenn mindestens eine Domain mit einem Dispute-Eintrag versehen ist. Da der RegAcc nicht einfach prüfen kann, um welche Domain es sich handelt, sollte es sich an Business Services wenden.
HINWEIS |
Wenn eine Domain mit einem DISPUTE versehen ist und der Inhaber aktualisiert werden soll, (zum Beispiel bei Umfirmierungen oder Adressänderungen) so lassen Sie DENIC bitte entsprechende Nachweise zukommen. Nachweise wären zum Beispiel:
Bitte beachten Sie, dass aus den Nachweisen beide Anschriften bzw. Rechtsformen (bisherige sowie neue) hervorgehen müssen. |
Domainänderungen im Auftrag von DENICrecht
In bestimmten Fällen (zum Beispiel, wenn die Inhaberdaten einer Domain trotz Dispute-Eintrag aktualisiert werden) erfolgt eine Aktualisierung der Domaindaten durch die Rechtsabteilung DENICs.
In diesem Fall wird der RegAcc formlos per E-Mail über die für EmailLegal (sofern vorhanden, ansonsten über die für EmailTo) hinterlegte Adresse informiert.
Domainlöschungen im Auftrag von DENICrecht
In bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Verstoß gegen die Domainrichtlinien/-bedingungen, ein vorliegendes Hauptsacheurteil gegen den Domaininhaber) wird eine Domain auf Veranlassung der DENIC Rechtsabteilung gelöscht.
In diesem Fall wird der RegAcc über eine Nachricht in seiner Nachrichtenqueue (bei MsgFeed „rri“) bzw. per E-Mail (bei MsgFeed „mail“) an die für EmailTo hinterlegte Adresse informiert.
HINWEIS |
Bitte beachten Sie, dass bei Domainlöschungen im Auftrag von DENICrecht die Domain sofort gelöscht wird und nicht in die Redemption Grace Period übergeht. |
Rechtliche Besonderheiten
Verstöße gegen die Domainbedingungen und Domainrichtlinien
Der RegAcc sollte im eigenen, aber auch im Interesse des Domaininhabers immer darauf achten, dass die Domaindaten vollständig und korrekt sind. Insbesondere ist wichtig, dass der Domaininhaber deutlich und einwandfrei bezeichnet ist. So kann bereits ein Schreibfehler in den Pflichtangaben dazu führen, dass der Domaininhaber seine Domain verliert.
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass DENIC von Dritten auf unzureichende Daten zu einer Domain aufmerksam gemacht wird. Diese unzureichenden Daten stellen einen Verstoß gegen die DENIC-Domainrichtlinien dar.
In diesem Fall:
- Business Services informiert zunächst den verwaltenden RegAcc über die für "EmailLegal" (sofern angegeben, ansonsten über die für "EmailTo") hinterlegte E-Mail-Adresse und setzt eine Frist zur Korrektur der Daten.
- Sollte innerhalb der gesetzten Frist keine Korrektur der Daten erfolgen, wird der Vorgang an die DENIC-Rechtsabteilung weitergeleitet.
- Gegeben falls wird die Domain dann aufgrund des Verstoßes gegen die Domainrichtlinien gekündigt und im Anschluss gelöscht.